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   VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90   

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https://dejure.org/1993,6117
VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90 (https://dejure.org/1993,6117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.1993 - 5 TH 2859/90 (https://dejure.org/1993,6117)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 5 TH 2859/90 (https://dejure.org/1993,6117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Straßenbeitrag: Kompensation einer Verbesserung durch gleichzeitige Verschlechterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2831/88

    Straßenbaubeitrag: Beitragsfähigkeit bei Verbesserung; Ablaufhemmung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90
    Dieser besteht bei einem verändernden Um- und Ausbau in einer damit bewirkten Verbesserung und bei einem Umbau, der - ohne wesentliche Änderung - lediglich der Erneuerung einer abgenutzten Verkehrsanlage dient ("schlichte" Erneuerung), in der Wiederherstellung der Neuwertigkeit der Verkehrsanlage (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - NVwZ-RR 1992, 100 = GemHH 1992, 204 = HSGZ 1992, 39, und vom 18.6.1991 - 5 UE 973/88 -).

    Der Senat hat auch keinen Zweifel daran, daß die Antragsgegnerin in Ausübung ihres Ermessens das erforderliche Verbesserungsbedürfnis für die Durchführung der bezeichneten Verbesserungsmaßnahmen fehlerfrei bejaht hat (zu diesem Erfordernis, welches die Entsprechung zum "Erneuerungsbedürfnis" im Falle der schlichten Erneuerung bildet: Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2831/88 - a.a.O.; ferner Lohmann in HSGZ 1991, 126, 129/130).

  • VGH Hessen, 04.03.1986 - 5 TH 160/85

    Straßenbaubeitrag bei Umbau oder Ausbau einer Teilstrecke

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1993 - 5 TH 2859/90
    Erforderlich ist lediglich, daß sich die fragliche Teilstrecke einem Abschnitt zuordnen läßt, der nach der Vorteilslage eine selbständige Abrechnung erlaubt (dazu: Senatsbeschluß vom 4.3.1986 - 5 TH 160/85 - ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20; ferner Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 96, der die Rechtsprechung des Senats in diesem Punkt zutreffend interpretiert und wiedergibt).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Neu ist daher lediglich die Unterteilung in eigene und ausdrückliche Funktionsflächen für den fließenden und den ruhenden Verkehr, was sich auf die Verkehrsabläufe positiv auswirkt (vgl. VGH München, Urteile vom 26. März 2002 - 6 B 96.3901 -, juris Rn. 25 und vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.1055 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Kassel, Urteil vom 20. Juli 1993 - 5 TH 2859/90 -, juris Rn. 7).
  • VG Kassel, 08.10.2002 - 6 E 1142/97
    Bei den von der Beklagten im Jahre 1995 veranlassten Arbeiten an der B.-Straße handelt es sich um Um- und Ausbaumaßnahmen im Sinne von § 1 StBS, u.z. um einen verbessernden Um- und Ausbau der Straße und ihrer Teileinrichtungen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hess. VGH, Beschluss vom 20.07.1993 - 5 TH 2859/90 -, HSGZ 1994, 34).

    Dieser Vortrag wäre nur dann von Belang, wenn es sich bei den Arbeiten im Jahre 1995 allein um eine verschleißbedingte Erneuerung gehandelt hätte (s. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 20.07.1993, aaO.); das ist aber, wie dargelegt, nicht der Fall.

  • VG Kassel, 10.10.2000 - 6 E 1038/98
    Wenn sie diesen Fahrbahnaufbau durch einen 38 cm dicken Forstschutzunterbau und eine 12 cm dicke Bitumentrag- und Deckschicht ersetzt, verbessert sie damit die Funktionsfähigkeit der Straße für den Verkehr und erfüllt damit die Voraussetzungen für einen verbessernden Umbau der Straße (HessVGH, Beschluß vom 20.7.1993 - 5 TH 2859/90 -, HSGZ 1994, 34).
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